Die wichtigsten Änderungen für 2020 in
Kurzfassung
Ausschreibung des MSC „Baruther Urstromtal“
e. V. für die Rennsaison 2020
Nennung/Nennungsschluss:
- Nennschluss für Meisterschaftseintragung 29.02.2020
- Nennschluss für Gastfahrer 14 Tage vor Rennwochenende
- als genannt zählt nur wer unsererseits Bestätigung erhält
- nach Bestätigung innerhalb 10 Tagen ist Meisterschaftsgebühr auf Konto zu entrichten
- genaues Zahlungsziel wird mit Bestätigung übermittelt
- wird Überweisung nicht innerhalb Frist beglichen, fällt derjenige automatisch aus Meisterschaftseintragung, jemand anderes aus Warteliste rückt nach
- Nenngebühr für alle Veranstaltungen als Barzahlung am Rennwochenende
- für weitere technische Abnahmen werden unsererseits einbehaltene Nennungen zur Verfügung gestellt
- bei Nichtteilnahme Rennen Abmeldepflicht, wieder intakte Fahrzeuge Anmeldepflicht
- Meisterschaftsgebühr Autocross & Stockcar
60,00 €
- Nenngebühr pro Rennen inkl. Müllgebühr + Strom
40,00 €
- Nenngebühr pro Rennen Junior-Tourenwagen, Division 4 + 5 (unter 18
Jahren) 30,00 €
- Nenngebühr Gastfahrer (außer MC GV Ortrand e.
V.)
60,00 €
- Nenngebühr MC GV Ortrand e. V. alle Autocrossklassen + Gastfahrer 62,00
€
Veranstaltungsdaten/-zeiten
- 1. Rennen „Autocross & Stockcar“ 04. + 05.04.2020
- 2. Rennen „Autocross & Stockcar“ 23. + 24.05.2020
- 3. Rennen nur für „Autocross“ beim MC GV Ortrand e. V. 15. + 16.08.2020
- 4. Rennen „Autocross & Stockcar“ 05. + 06.09.2020
- Technische Abnahme Rennstrecke MSC „Baruther Urstromtal“ e. V.:
- Freitag von 16:00 Uhr - 22:00
Uhr
- Sonnabend nur noch für Fahrzeuge die Freitag durch TA gefallen sind
- Durchfaller von 08:00 Uhr - 09:00 Uhr
Allgemeines
- für jedes Rennfahrzeug muss Feuerlöscher (min. 2 kg ABC Pulver) vorhanden sein
Technisches Reglement „Autocross“
+ „Stockcar“
Fahrzeuge
- alle Fahrzeuge sind mit deutlich erkennbaren Startnummern zu versehen
- bei allen Fahrzeugen muss Startnummer auf jeder Seite einer aufgesetzten Dachtafel
angebracht sein
- Ziffern der Dachtafel schwarz auf weißem Hintergrund
- Nummer auf Dach muss auf einer senkrechten Tafel in Linie der Fahrzeuglängsachse dauerhaft befestigt sein
- Tafel muss mindestens 20 cm x 20 cm groß sein
- Höhe der Ziffern muss mindestens 20 cm, die Strichstärke 3 - 4 cm betragen
Sicherheit
- flammenhemmenden Rennoverall z.B. aus Baumwolle, Aramid/Nomex (keine leicht entflammbare Kleidung wie Synthetik oder
Nylon)
- als Kühlmittelschläuche dürfen keine PE Rohre (Schwarz mit blauem Strich) verwendet
werden
Aufbau / Karosserie / Chassis (Autocross)
- Tourenwagen sind Fahrzeuge dessen Trägerkonstruktion auf Serienkarosserie beruht
- Trägerkonstruktion darf maximal mit vorderen und hinteren Strebe (Domstrebe) verstärkt werden
- kein Rammschutz vorne und hinten am Fahrzeug
Reifen
- Crossreifen dürfen gefahren werden
- „Agrar-Profil“ verboten
- kein Spalt zwischen zwei Gummistollen, gemessen senkrecht oder parallel zum Profil, darf 15 mm
überschreiten
- Profiltiefe beträgt ebenfalls max. 15 mm
Gründe: kompletter Neuausbau der Rennstrecke, bahnschonender, weniger
Bahndienst
Hinweis: Es sind hier nur die wichtigsten Änderungen aufgeführt, alle weiteren bitte selbständig aus der Ausschreibung und den technischen Reglements entnehmen (alle Änderungen sind wie immer rot gekennzeichnet).